Elektronischer Identitätsnachweis
Hinweise für Verl
Beschreibung
Hinweise für Verl
Was ist eine eID-Karte?
"eID-Karte" ist die Abkürzung für "Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
Die eID-Karte istkein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:
B Belgien, Bulgarien
D Dänemark
E Estland
F Finnland, Frankreich
G Griechenland
N Niederlande, Norwegen
I Island, Italien, Irland
K Kroatien
L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
M Malta
O Österreich
P Polen, Portugal
R Rumänien
S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
T Tschechien
U Ungarn
Z Zypern
Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:
Großbritannien
Türkei
Schweiz
Deutschland
(Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ihr ausländischer Pass oder Ausweis
Formulare
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Voraussetzungen
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- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Lieferzeit ca. 2 Wochen
Kosten
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37,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
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