Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst und Jugendberufshilfe

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51/1 Jugendsozialarbeit und Vormundschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Pflegekinderdienst und Jugendberufshilfe

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Frühe Hilfen - Personen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Pflegekinderdienst und Jugendberufshilfe

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Ausführlicher persönlicher Lebenslauf, Hausärztliche Bescheinigung, Erweitertes Führungszeugnis, Verdienstbescheinigungen, Die Bereitschaft, sich in mehreren persönlichen Kontakten mit dem Sozialarbeiter des Pflegekinderdienstes, über Motivation, Ihre eigene Herkunft und Kooperationsbereitschaft auszutauschen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Verfahrensablauf

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de