Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen
Hinweise für Bergneustadt
Beschreibung
Hinweise für Bergneustadt
Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes. Hierfür ist ein Antrag beim zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Der Antrag muss enthalten:
- Anschrift der Betriebsstätte
- des Aufstellers (Name Anschrift Geburtsdatum)
- ggf. Anzahl der Spielgeräte die aufgestellt werden sollen.
- Wenn es sich um einen auswärtigen Antragsteller handelt ist dem Antrag eine Kopie der allg. Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 ,der GewO beizufügen.
Die Aufstellung solcher Geräte ist bei der Steuerabteilung anzuzeigen. Dies gilt ebenso für jegliche Änderungen in der Aufstellung.
Unterhaltungsspielgeräte (z.B. Flipper Kicker Billard etc.) sind von dieser Regelung ausgenommen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Bergneustadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261/404-203
E-Mail: ordungsamt@bergneustadt.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergneustadt
Formulare
Hinweise für Bergneustadt
Voraussetzungen
Hinweise für Bergneustadt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bergneustadt
Fristen
Hinweise für Bergneustadt
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bergneustadt
Nach Eingang der Unterlagen: in der Regel 2 - 3 Wochen
Kosten
Hinweise für Bergneustadt
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bergneustadt
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Bergneustadt