Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Geldspielgeräte beantragen

    Hinweise für Bergneustadt

    Beschreibung

    Hinweise für Bergneustadt

    Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes. Hierfür ist ein Antrag beim zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Der Antrag muss enthalten:

    • Anschrift der Betriebsstätte
    • des Aufstellers (Name Anschrift Geburtsdatum)
    • ggf. Anzahl der Spielgeräte die aufgestellt werden sollen.
    • Wenn es sich um einen auswärtigen Antragsteller handelt ist dem Antrag eine Kopie der allg. Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 ,der GewO beizufügen.

    Die Aufstellung solcher Geräte ist bei der Steuerabteilung anzuzeigen. Dies gilt ebenso für jegliche Änderungen in der Aufstellung.

    Unterhaltungsspielgeräte (z.B. Flipper Kicker Billard etc.) sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bergneustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 256

    51702 Bergneustadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261/404-203

    E-Mail: ordungsamt@bergneustadt.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bergneustadt - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 256

    51702 Bergneustadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (2261) 404-0

    Fax: +49 (2261) 404-179

    E-Mail: ordnungsamt@bergneustadt.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergneustadt

    Formulare

    Hinweise für Bergneustadt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bergneustadt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bergneustadt

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bergneustadt

    Nach Eingang der Unterlagen: in der Regel 2 - 3 Wochen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de