vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung

    vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung

    Hinweise für Ense

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Auskünfte oder Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Sprechzeiten zur Terminvergabe:

    Montag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr  Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr  Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:

    • Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
    • Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.

    Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

    • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
    • der Höhe des Gesamteinkommens,
    • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).

    Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.

     

    Wohngeldreform zum 01.01.2023

    Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.  

    Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    Formulare

    Hinweise für Ense

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ense

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ense

    Fristen

    Hinweise für Ense

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ense

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ense

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de