Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier. Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.
Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Zulassung und Fahrerlaubnisse - Abteilung 364
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36454
E-Mail: 36@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Ausweisdokument,
- ggf. bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: Kopie des Gewerberegister- oder Handelsregisterauszuges,
- bei Verlust:
a. Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung, Verlustanzeige der Polizei oder bei sonstigen Umständen eine Erklärung des Sachverhalts,
b. evtl. eine Bestätigung des Fahrzeughalters,
bei Diebstahl:
a. Diebstahlanzeige/Unterschlagungsanzeige, - ggf. Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Zusätzlich bei Vertretung:
a. ggf. Bestätigung des Fahrzeughalters,
b. Vollmacht.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Leverkusen
Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugdokuments.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Leverkusen
Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
- Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.
Fristen
Hinweise für Leverkusen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument bzw. die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen