Abfallentsorgung - Sondermüllabfuhr
Hinweise für Schlangen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Giftiger, umweltbelastender Müll
Schadstoffhaltige Abfälle dürfen auf keinen Fall in die Mülltonne! Sie müssen unbedingt von den übrigen Abfällen getrennt gehalten und zur Schadstoffsammlung gebracht werden.
Bitte beachten Sie
Schadstoffe möglichst in Originalbehältern abgeben, auf jeden Fall fest verschlossen und deutlich beschriftet. Nicht vermischen! Gefahrensymbole auf den Verpackungen weisen auf problematische Stoffe hin.
Wo Sie Sondermüll entsorgen können
Im Frühjahr und Herbst kommt das Schadstoffmobil nach Schlangen. (Termine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender) Hier können die schadstoffhaltigen Abfälle, die in Ihrem Haushalt angefallen sind, kostenlos in einer haushaltsüblichen Menge abgegeben werden.
Zudem findet auf dem Recyclinghof Hellsiek in Detmold monatlich eine Schadstoffsammlung statt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Schadstoffe auf dem Recyclinghof Maibolte in Lemgo abzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schlangen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Schlangen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Schlangen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schlangen
Verfahrensablauf
Hinweise für Schlangen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Schlangen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schlangen
Kosten
Hinweise für Schlangen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schlangen
Was gehört zum Sondermüll
Lacke, Farben, Holzschutzmittel
Terpentin, Pinselreiniger, Benzin
Abbeizmittel
Mineralöl, ölhaltige Abfälle
Pflanzenschutzmittel
Batterien, Knopfzellen, Akkus
Autobatterien
Leuchtstoffröhren
Energiesparlampen, LEDs
Fotochemikalien
Sanitärreiniger, Abflussfrei
Fleckenentferner
Medikamente
Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel
Spraydosen von Lacken, Insektengiften oder mit Resten von Haarspray, Deo
PU-Schaum, Montageschaum
Feuerlöscher
Kondensatoren
Säuren und Laugen
Was gehört nicht zum Sondermüll
Eimer von Wandfarbe und Streichutensilien die leer oder vollständig eingetrocknet sind
Leere Spraydosen die keine Giftstoffe enthielten (z. B. von Sahne, Stärke)
Leere Reinigungsmittelflaschen
Styropor
Aluminium
Speiseöl, Frittierfett, Pflanzenöl
Spachtelmasse, Zement, Makulatur
Gasbehälter
Asbesthaltige Baustoffe
Weitere Informationen
Hinweise für Schlangen
Tipps zur Vermeidung und Entsorgung von Sondermüll
Benutzen Sie wasserverdünnbare Lacke.
Biologisch gärtnern ist gesünder für Mensch und Umwelt.
Ziehen Sie Pumpzerstäuber den Spraydosen vor.
Eine Saugglocke (Pömpel) im Haus ersetzt den Rohrreiniger.
Viele Verkaufsstellen nehmen Altöl, KFZ- oder Haushaltsbatterien und Energiesparlampen zurück.
Für leere Batterien gibt es im Supermarkt Sammelboxen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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