Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung

    Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Behörde prüft nach Eingang der formlosen Anzeige durch den Betreiber die Verhältnismäßigkeit der Erlaubnis nach Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
    Die flugrechtlichen Angelegenheiten unterliegen der Prüfung u. a. der zuständigen Bezirksregierung.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    formlose Anzeige, diese muss jedoch folgende Daten enthalten:

    • Wer fliegt? (Betreiber, Flugverantwortlicher, Pilot)
    • Wo soll gestartet oder gelandet werden? (Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück)
    • Wie ist die Flugroute? (Kartenmaterial: Auszug Grundkarte 1:5000)
    • Was soll starten bzw. landen? (Drohne, Helikopter, Ballon, etc.)
    • Anlass der Unternehmung?
    • Wann wird gestartet bzw. gelandet? (Datum, Uhrzeit)

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), ergänzende Vorschriften

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de