Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Die Behörde prüft nach Eingang der formlosen Anzeige durch den Betreiber die Verhältnismäßigkeit der Erlaubnis nach Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die flugrechtlichen Angelegenheiten unterliegen der Prüfung u. a. der zuständigen Bezirksregierung.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
formlose Anzeige, diese muss jedoch folgende Daten enthalten:
- Wer fliegt? (Betreiber, Flugverantwortlicher, Pilot)
- Wo soll gestartet oder gelandet werden? (Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Wie ist die Flugroute? (Kartenmaterial: Auszug Grundkarte 1:5000)
- Was soll starten bzw. landen? (Drohne, Helikopter, Ballon, etc.)
- Anlass der Unternehmung?
- Wann wird gestartet bzw. gelandet? (Datum, Uhrzeit)
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), ergänzende Vorschriften
Verfahrensablauf
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Fristen
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Zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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