Bundestagswahl
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Allgemeine Informationen
Im Fachbereich 1 werden die
- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kreistagswahlen
- Gemeinderatswahlen
- sowie die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters und des Landrates
vorbereitet und organisiert.
Die Europa-, Landtags-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen finden alle 5 Jahre statt, die Bundestagswahl alle 4 Jahre, sowie die Wahlen des hauptamtlichen Bürgermeisters und des Landrates alle 6 Jahre.
Die Gemeinde Engelskirchen benötigt für jede Wahl eine Vielzahl von freiwilligen Wahlhelfern die bereit sind, am Wahltag in einem Wahllokal mitzuhelfen.
Das Gemeindegebiet ist in 21 Stimmbezirke eingeteilt. In jedem dieser Bezirke ist am Wahltag ein Wahlvorstand im Einsatz. Dieser besteht aus einem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer und weiteren Beisitzern.
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen im Gemeindegebiet sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sowie für die anschließende Ergebnisfeststellung und Ergebnismitteilung für ihren Stimmbezirk zuständig.
Unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes müssen nicht ständig alle Mitglieder während der Wahlzeit, also von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Wahlraum anwesend sein. In der Regel wird man sich in einer Art Schichtbetrieb (halbtags) ablösen. Lediglich vor Beginn des Wahlgeschäftes um 07:30 Uhr und zur Ergebnisermittlung ab 17:00 Uhr muss der Wahlvorstand vollständig anwesend sein.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/in wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € gezahlt.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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