Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Kamen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Die Sportverwaltung der Stadt Kamen verwaltet und koordiniert die Bereitstellung von städtischen Sportstätten inkl. der Vergabe von Nutzungszeiten außerhalb der schulischen Nutzung bis 22.00 Uhr.
Die angemeldeten und genehmigten Hallenbelegungszeiten der Kamener Sportvereine und externen Nutzerinnen und Nutzer werden regelmäßig aktualisiert und können bei der Sportverwaltung erfragt werden. Änderungen von Hallenbelegungszeiten werden in den Belegungsplan eingepflegt und den Nutzerinnen und Nutzern schrifltich bestätigt. Wochenendbelegungen für den Trainings- und Spielbetrieb sowie Veranstaltungen in den Kamener Sporthallen sind ebenfalls über die Sportverwaltung zu beantragen.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Sportverwaltung gerne zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Bereitstellung der Sportstätten erfolgt nur an zugelassene Nutzer (§ 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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