Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Die Sportverwaltung der Stadt Kamen verwaltet und koordiniert die Bereitstellung von städtischen Sportstätten inkl. der Vergabe von Nutzungszeiten außerhalb der schulischen Nutzung bis 22.00 Uhr.

    Die angemeldeten und genehmigten Hallenbelegungszeiten der Kamener Sportvereine und externen Nutzerinnen und Nutzer werden regelmäßig aktualisiert und können bei der Sportverwaltung erfragt werden. Änderungen von Hallenbelegungszeiten werden in den Belegungsplan eingepflegt und den Nutzerinnen und Nutzern schrifltich bestätigt. Wochenendbelegungen für den Trainings- und Spielbetrieb sowie Veranstaltungen in den Kamener Sporthallen sind ebenfalls über die Sportverwaltung zu beantragen.

    Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Sportverwaltung gerne zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    51.3 Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kamen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kamen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Die Bereitstellung der Sportstätten erfolgt nur an zugelassene Nutzer (§ 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de