Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Wenn Ihr Kind in Unna geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb von einer Woche beim Standesamt Unna anzeigen. Falls die Geburt im Christlichen Klinikum Unna war, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Krankenhausverwaltung. Melden Sie sich bitte nach der Entbindung in der Aufnahme des Krankenhauses. War die Geburt im Geburtshaus Unna oder eine Hausgeburt, muss die Anzeige persönlich beim Standesamt erfolgen.

    Geburt im Christlichen Klinikum Unna
    Sie erstellen gemeinsam mit der Krankenhausverwaltung in der Aufnahme die Geburtsanzeige. Per Botendienst gelangt die Anzeige zum Standesamt. Bei der Erstellung der Geburtsanzeige im Krankenhaus bekommen Sie ein Informationsschreiben ausgehändigt, in dem genau erläutert ist, wie das weitere Verfahren zur Beurkundung Ihres Kindes geregelt ist.

    Geburt im Geburtshaus oder zu Hause
    Die Geburt muss persönlich beim Standesamt angezeigt werden. Wenn das Baby im Geburtshaus geboren wurde, können evt. die Hebammen die Anzeige vornehmen. Bitte sprechen Sie Ihre Hebamme auf die Formalitäten an. Falls das Baby zu Hause geboren wurde, ist die Anzeige durch die Eltern vorzunehmen. Falls keine namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden sind, reicht es, wenn ein Elternteil zum Standesamt kommt. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin.

    Notwendige Unterlagen für die Geburtsbeurkundung
    Die nachfolgende Auflistung dient als Orientierungshilfe. Da nicht alle personenstandsrechtlichen Details hier aufgelistet werden können, informieren Sie sich bitte bei Bedarf direkt beim Standesamt. Wenn die Eltern verheiratet sind:

    • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
    • Stammbuch der Familie oder Eheurkunde
    • Falls kein Stammbuch vorliegt und die Ehe im Ausland geschlossen wurde, werden eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung benötigt.
    • Geburtsurkunden beider Elternteile

    Wenn die Kindesmutter geschieden oder verwitwet ist:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Neu ausgestellter, beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
    • Falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde - neu ausgestellte internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Übersetzung
    • Geburtsurkunde der Mutter

    Wenn die Kindesmutter ledig ist:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde, bei Geburt im Ausland mit Übersetzung

    Anerkennung der Vaterschaft:

    Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Die Anerkennung kann auch beim Standesamt oder beim Jugendamt gemacht werden. Für die Anerkennung benötigt der Vater folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepassund 
    • Geburtsurkunde
    • Je nach personenstandsrechtlichen Voraussetzungen können im Einzelfall noch weitere Dokumente notwendig sein

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de