Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Das Standesamt ist zuständig für die Führung folgender Personenstandsregister:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod, sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.
Aus den Registern stellt das Standesamt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
folgende Personenstandsurkunden aus:
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Lebenspartnerschaftsurkunden
(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch) - Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
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Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kamen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kamen
Für die Nutzung der Dienstleistung ist eine Authentifizierung über den Personalausweis/Reisepass erforderlich. Im Rahmen des Antragsprozesses ist dazu ein Upload der Ausweis- bzw. Reisepasskopie verpflichtend.
Die alternative Authentifizierung über die Onlinefunktion des Personalausweises (eID) wird in Kürze ebenfalls zur Verfügung stehen.
Die Urkunden werden auf dem Postweg zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass für Anträge, die über einen Gastzugang eingereicht werden (ohne Nutzung des Servicekonto.NRW) die Postkorbfunktion des Portals nicht zur Verfügung steht! Sie erhalten auch keine automatisierte Rückmeldung, dass der Antrag eingegangen ist!
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Kamen