Geburten
Beschreibung
Hinweise für Bad Lippspringe
Wird Ihr Kind zuhause geboren, erfolgt die Anzeige der Geburt mündlich.
Die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, stellt eine Geburtsbescheinigung aus.
Mit der Geburtsbescheinigung muss dann der Vater des Kindes, die Hebamme, die Mutter oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, die Geburt beim Standesamt persönlich anzeigen. Hier ist eine Frist von 1 Woche einzuhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Lippspringe
Es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Ausweisdokumente
Geburtsurkunde
Bei verheirateten Eltern:
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Eheurkunde)
Bei nicht verheirateten Eltern:
Erklärung über die Vaterschaft, falls diese bereits anerkannt wurde
ggf. die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge
Sonstige Unterlagen (Hausgeburt):
Geburtsbescheinigung ausgestellt durch die Hebamme oder einem Entbindungspfleger
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Formulare
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Lippspringe
Geburtsurkunden:
Beim Standesamt Bad Lippspringe können Personen, die in Bad Lippspringe geboren sind, eine Geburtsurkunde beantragen.
Die Abstammungsurkunde gibt es nicht mehr.
Bei der Heirat reicht eine Geburtsurkunde nicht aus, sie brauchen eine Abschrift aus dem Geburtsregister. (Bitte bei der Anforderung beachten.)
Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig, sie müssen somit nicht mehr übersetzt werden.
Für den Gebrauch im Ausland benötigen Sie zusätzlich zur internationalen Urkunde auch noch eine Beglaubigung (Apostille) der Bezirksregierung. Mehr Infos dazu finden Sie auf deren Homepage.
Berechtige Personen:
Die Person selbst
Eltern, Großeltern, etc.
Kinder, Enkel, etc.
Geschwister
Ausnahmen sind möglich, wenn ein rechtliches Interesse vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021