Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

    • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
    • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch)
    • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Löhne nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Löhne registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann.

    Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Löhne nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Löhne war oder eine Auslandsgeburt im Löhner Standesamt nachbeurkundet wurde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5704f6e149b1a997829a43e3250c2094

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-535

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: standesamt@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
    • Tarifnummer 22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Die bestellten Urkunden können persönlich im Standesamt der Stadt Löhne abgeholt werden. Ansonsten erfolgt deren Versand auf dem Postweg.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    ca. 10 Tage zuzüglich Postweg

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de