Hilfe zur Gesundheit Erbringung als therpeutische Versorgung behinderter Menschen

    Hilfe zur Gesundheit Erbringung als therpeutische Versorgung behinderter Menschen

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Die Hilfe zur Gesundheit ist eine Leistung der Sozialhilfe im Rahmen der Gesundheitshilfe für Personen, welche keine Krankenversicherung haben und die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Ansprüche auf die Krankenhilfe haben Personen, welche die Voraussetzungen für die Gesundheitshilfe erfüllen und deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze gemäß §§ 85 ff. Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) liegt.

    Zur Krankenhilfe zählen die Leistungen, die üblicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:

    • Ärztliche Behandlungen
    • Versorgung mit Heilmitteln und Arzneimitteln
    • Krankenhausbehandlungen
    • Leistungen zur medizinschen Rehabilitation
    • Häusliche Krankenpflege
    • Haushaltshilfe
    • Zahnersatz
    • Zahnärztliche Behandlungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit haben:

    • Personen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung im Alter) erhalten
    • Personen, die voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder nur Beratungsleistungen oder Beiträge zur Vorsorge beanspruchen

    Diese Personen sind gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Für sie gilt der Leistungkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten in der Regel eine Krankenversicherungskarte von der Krankenkasse ihrer Wahl und die Krankenkasse rechnet die erbrachten Leistungen mit dem Sozialhilfeträger ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de