Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Der gemeinsame Lebensweg
    Sie wollen Hand in Hand und ganz offiziell Ihren gemeinsamen Lebensweg beschreiten.
    Der erste "amtliche Schritt" auf den Weg in die Ehe ist die persönliche Anmeldung beim Standesamt. Um Ihnen die Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie zur Eheanmeldung einen Termin.

    Hier erhalten Sie Informationen zu den häufigsten Fragen, die mit der Anmeldung und Trauung zusammenhängen.

    Wo wird die Eheschließung angemeldet?

    Die Eheschließung kann in der Stadt angemeldet werden, wo einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung hat.
    Wenn Sie beide nicht in Werne wohnen und trotzdem gerne hier heiraten möchten, ist dies auch kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie in Werne heiraten möchten. Das Standesamt schickt uns dann, nach Prüfung Ihrer Unterlagen, diese zu.

    Um Ihre Ehe bei dem Standesamt Werne anzumelden, beachten Sie bitte folgendes:

    Bitte reichen Sie zunächst die schriftliche Anmeldung der Eheschließung mit sämtlichen benötigten Unterlagen ein (s. PDF). Sobald die Anmeldung der Eheschließung Seitens des Standesamtes bearbeitet ist, wird ein persönlicher Termin mit den Verlobten vereinbart.

    Hierzu müssen grundsätzlich beide Verlobte erscheinen.Das ist auch zweckmäßig, damit beide durch den Standesbeamten von den verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung unterrichtet werden und ggfls. beide gemeinsam das Stammbuch der Familie aussuchen.

    Ist aber einer von beiden verhindert (z. B. aus beruflichen Gründen), kann der andere Verlobte allein zur Anmeldung kommen. Er/Sie benötigt dafür aber eine Vollmacht des verhinderten Verlobten.



    Was muss beachtet werden, wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt?

    Bei ausländischen Mitbürgern müssen vor allem die Eheschließungs- und Familienrechte der Heimatländer beachtet werden, da sonst die Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft im Heimatland möglicherweise nicht anerkannt wird.

    Mit bestimmten Ländern wurden verschiedene Abkommen geschlossen. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Urkunden eine Apostille benötigen oder ob eine Legalisation notwendig ist. Einzelne Länder stellen auch Ehefähigkeitszeugnisse oder andere Familienstandsbescheinigungen aus.

    Da bei Auslandsbeteiligung eine Vielzahl von Fragen geklärt werden müssen, bitten wir um Verständnis, dass die entsprechenden Auskünfte nicht telefonisch, sondern nur nach persönlicher Vorsprache im Standesamt erteilt werden können.

    Die Bearbeitung und die Beschaffung der erforderlichen Urkunden kann sehr zeitintensiv sein. Sprechen Sie daher rechtzeitig bei uns vor.


    Die Trauzimmer

    Die Stadt Werne bietet Ihnen eine Vielzahl von Orten, wo es Ihnen möglich gemacht wird, zu heiraten.

    Damit Sie den für Sie passenden Trauort finden, stellen wir Ihnen hier unsere Trauzimmer vor:

    • Trauzimmer im Stadthaus
    • Rats- und Bürgersaal im Alten Rathaus
    • Westfälische Stube des Karl-Pollernder-Museums
    • Kaminzimmer der Panhoff-Stiftung

     

    Allgemeine Hinweise

    Wir möchten dazu beitragen, dass Ihr Eheschließungstag zu einem der Schönsten in Ihrem Leben wird. Sollten Sie also spezielle Ideen bezüglich Ihrer Traurede, ein besonderes Lied für die Trauung oder sonstige Wünsche haben, sind wir bemüht diese für Sie umzusetzen.

    Fotografieren während der Trauung ist grundsätzlich in Werne erlaubt.

    Sie haben die Möglichkeit maximal zwei Sonderparkgenehmigungen für den Tag der Trauung zu erhalten. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie uns an.

    Die Stadt Werne bittet um Ihr Verständnis, dass kein Reis, Blüten, Konfetti, Papierschnipsel u.ä. im bzw. vor den Gebäuden / Trauzimmern gestreut werden darf.

    Aufgrund der Beibehaltung eines feierlichen Rahmens während der Trauzeremonie, denken Sie daran, Ihr Handy auszuschalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a27bc6b6b50d6a51f2dc5558faf426a5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-734

    E-Mail: standesamt@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

    Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird durch den Standesbeamten geprüft, ob sogenannte "Ehehindernisse" Ihrer beabsichtigten Heirat entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen mitbringen. Die Frage nach den Unterlagen lässt sich leider nicht abschließend beantworten, da jeder Fall verschieden ist und für sich betrachtet werden muss.

    Daher ist es ratsam, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind.

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen.

    In der Regel sind bei ledigen, deutschen, volljährigen Partnern, die keine Kinder haben, folgende Unterlagen ausreichend:

    - Personalausweis oder Reisepass von beiden Partnern.
    - Jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für Ihren Geburtsort zuständig ist.
    - Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.

    Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?

    - Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der Vorehe. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem       Standesamt, wo Sie geheiratet haben.
    - Wurde die vorherige Ehe im Ausland geschlossen und dort geschieden, fragen Sie beim Standesamt nach, welche Urkunden benötigt werden. Ausländische Scheidungsurteile bedürfen in der Regel in Deutschland einer förmlichen Anerkennung, oftmals durch das Gericht.
    - Haben Sie gemeinsame Kinder, so sind auch die Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen, wenn diese nicht in Werne geboren sind. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Standesamt.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Werne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de