Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftanerkennung, gemeinsame Sorge)

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Ihre*n zuständige*n Ansprechpartner*in finden Sie je nach Stadtbezirk in der ...

    • Hospitalstraße 2 - 4 (für AP, BR, EV, INO, INW, IO, IW, SCHA) oder
    • Werner Straße 10 (für HÖ, HOM, HU, LÜ, MG)

    Sie erreichen uns persönlich, schriftlich, telefonisch oder über unser digitales Kontakformular (siehe unten).

    Der Fachdienst Beistandschaften des Jugendamts berät und unterstützt ...

    • werdende und/oder alleinstehende Eltern
    • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
    • junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

    Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere:

    • die Beratung in Unterhaltssachen (§§ 18 und 52a SGB VIII),
    • die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten sowie
    • die Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft
    Der Schwerpunkt der Aufgaben im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt liegt auf der zivilrechtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen.

    Darüber hinaus können Sie auch alle in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen im Kindschaftsrecht vornehmen lassen. Dazu gehören insbesondere:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Erklärung über die gemeinsame Sorge
    • Unterhaltsurkunden

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7668113b94653a09f1691e5a19a825aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Hospitalstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 2-4

    44149 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23425

    Fax: +49 231 50-23425

    E-Mail: beistandschaften@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Werner Straße

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner Straße 10

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-11134

    Fax: +49 231 50-11134

    E-Mail: beistandschaften@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
    • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de