Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.3-51.4 Verwaltung und Finanzsteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.3-51.4 Verwaltung und Finanzsteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Schriftlicher Antrag nach persönlichem Beratungsgespräch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ein schriftlicher Antrag ist notwendig.

    Die Beratung endet automatisch. Es kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Beratung in Anspruch genommen werden. 

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de