Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
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Ansprechpartner
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-0
Fax: +49 5241 85-2460
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Schriftlicher Antrag nach persönlichem Beratungsgespräch
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Ein schriftlicher Antrag ist notwendig.
Die Beratung endet automatisch. Es kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Beratung in Anspruch genommen werden.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022