eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    Abholung von fertigen Ausweisen, Pässen und eID-Karten

    Hinweise für Lünen

    Nach Fertigstellung und Erhalt der PIN-/PUK-Unterlagen können Sie einen Termin zur Abholung Ihres neuen Personalausweises, Passes oder der eID-Karte vereinbaren.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Nachdem Sie Ihren neuen Personalausweis oder Ihre eID-Karte beantragt haben, wird Ihnen ein voraussichtliches Fertigstellungsdatum genannt. Nach Fertigstellung erhalten Sie einen Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort nach Hause. Die Daten benötigen Sie für die Online-Nutzung des Ausweises. Ihr Dokument können Sie in der Regel fünf Tage nach Erhalt des Briefs bei uns abholen. Bitte vereinbaren Sie einen Abholtermin. Bringen Sie zur Abholung Ihr aktuelles Ausweisdokument mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Für die Abholung Ihres neuen Personalausweises, Passes oder der eID-Karte benötigen Sie Ihr altes Ausweisdokument, einen vorläufigen Personalausweis oder einen vorläufigen Reisepass. Sollten Sie nicht persönlich zur Abholung erscheinen können, ist auch eine Bevollmächtigung möglich. In diesem Fall ist neben den genannten Dokumenten eine Vollmacht erforderlich, die der Bevollmächtigte vorlegen muss.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Bei der Abholung eines Ausweises oder einer eID-Karte müssen Personen ab 16 Jahren persönlich erscheinen oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Das notwendige Vollmachtsformular steht hier zum Download bereit. Für Personen unter 16 Jahren übernimmt die Abholung eine im gleichen Haushalt wohnende erziehungsberechtigte Person oder eine von dieser schriftlich bevollmächtigte Person. Falls Sie den PIN/PUK-Brief nicht erhalten haben oder er direkt an die Ausweisbehörde gesendet wurde, ist eine Ausgabe des Dokuments an einen Bevollmächtigten nicht möglich.

    Für die Abholung eines Reisepasses gilt: Personen ab 18 Jahren müssen den Pass persönlich abholen oder können eine andere Person mittels Vollmachtsformular bevollmächtigen. Das Vollmachtsformular können Sie hier herunterladen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist ebenfalls eine im gleichen Haushalt lebende erziehungsberechtigte Person oder eine von dieser bevollmächtigte Person für die Abholung verantwortlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Für die Abholung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de