Ausbildungsförderung Änderung

    Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben

    Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse müssen Sie unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Was ist BAföG?

    BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.

    Die Förderung beschränkt sich nicht auf die Förderung von Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildungen. Jeder Schüler,  der eine weiterführende allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, hat Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ob tatsächlich Leistungen gewährt werden, hängt u.a. von der familiären und wirtschaftlichen Situation des Antragsstellers und seiner Eltern ab. Das BAföG bietet auch die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums.

    Wer kann Ausbildungsförderung bekommen?

    Ausbildungsförderung können Schüler und Schülerinnen folgender Schulformen bekommen:

    • Hauptschule (ab Klasse 10) *
    • Realschule (ab Klasse 10) *
    • Gesamtschule (ab Klasse 10) *
    • Gymnasium (ab Klasse 10) *
    • Berufsgrundschule *
    • Berufsfachschule *
    • Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
    • Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
    • Abendhauptschule
    • Abendrealschule
    • Kolleg
    • Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
    • Fachhoch- und Hochschule
    • Akademie

    Auszubildende, die ein Haupt-, Real- oder Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn  

    • sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, oder
    • sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder
    • sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
    Gelten für Studenten der Hochschule Rhein-Waal Besonderheiten?

    Studenten der Hochschule Rhein-Waal können beim Studentenwerk Düsseldorf BAföG beantragen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte:

    Studierendenwerk Düsseldorf

    Amt für Ausbildungsförderung

    Gebäude 21.12, Ebene 01

    Universitätsstr. 1

    40225 Düsseldorf

    Tel. 0211 / 81 13 381 (Bitte nicht während der Öffnungszeiten anrufen!)

    Öffnungszeiten:

    Montags und Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr

    Dienstags 13:00 - 15:00 Uhr

    bafoegamt@stw-d.de

    Über die Internetseite www.studentenwerk-duesseldorf.de erhalten Sie weitere Informationen.

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6767baf2d306e5d14eda3a18b6a45e8d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen BAföG Es muss ein Antrag mit einem bestimmten Vordruck gestellt werden. Die Anträge gibt es in den Rathäusern der Städte und Gemeinden und bei der BAföG-Stelle der Kreisverwaltung, Zimmer E.185 im Kreishaus an der Nassauerallee in Kleve. Auch online ist eine Antragsstellung möglich! Hierzu verwenden Sie bitte diesen Link, der Sie direkt zum Onlineantrag führt. Auf dieser Internetseite finden sich auch ausführliche Ausfüllhinweise. Die besuchte Schule muss eine Schulbescheinigung nach Vordruck ausfüllen. Es müssen Angaben zu den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und zu denen der Eltern gemacht werden. Hierzu sind folgende Nachweise vorzulegen: Steuerbescheid des Finanzamtes des vorletzten Jahres Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit, falls Leistungen bezogen werden Bescheinigung der Krankenkasse, falls Leistungen bezogen werden Rentenmitteilung/Rentenbescheid, falls Leistungen bezogen werden Bei nicht buchführungspflichtigen landwirtschaftlichen Betrieben Bescheinigung des Finanzamtes über die Nichtveranlagung. Einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellt man normalerweise bei der BAföG-Stelle der Kreisverwaltung, in deren Bereich die Eltern wohnen. Studenten stellen BAföG-Anträge beim Studentenwerk ihrer Universität/Hochschule. Für Schüler von Abendgymnasien und Kollegs ist die BAföG-Stelle bei der Kreisverwaltung zuständig, in deren Bereich die Ausbildungsstätte liegt.  

    Voraussetzungen

    Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.

    Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.

    Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.

    Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de