Einwohnerantrag Feststellung der Zulässigkeit

    Einwohnerantrag Feststellung der Zulässigkeit

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Eine Einwohnerin oder ein Einwohner kann gemäß § 25 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

    Antragstellende müssen seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

    Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.

    Folgende Voraussetzungen muss der Antrag erfüllen:

    • Der Antrag muss schriftlich an den Bürgermeister eingereicht werden.
    • Der Antrag muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten.
    • Der Antrag muss drei Personen benennen, die für die Unterzeichnenden vertretungsberechtigt sind.
    • Der Einwohnerantrag an die Stadt Grevenbroich muss von mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner, höchstens jedoch 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner unterzeichnet sein.
    • Jede Unterschriftsliste muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Ferner müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift die Unterzeichnenden zweifelsfrei erkennen lassen. Die Angaben werden von der Stadtverwaltung überprüft. 

    Nach erfolgter Prüfung der formellen Voraussetzungen durch die Stadtverwaltung Grevenbroich entscheidet der Rat, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Einwohnerantrages muss der Rat über die Angelegenheit beraten und entscheiden.

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    Ansprechpartner

    Rats-, Bürgerangelegenheiten und Kommunikation - 01.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de