Meldebescheinigung beantragen
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.
Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.
Gebühren
9,00 Euro
Gebührenfrei (bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises) sind:
- Bescheinigungen, die vom Versorgungsamt angefordert wurden
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen, zur Vorlage bei der Familienkasse der Arbeitsagentur
- Melde- oder Lebensbescheinigungen zu Rentenzwecken
- Meldebescheinigungen für Wohngeldantrag
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Bescheinigungen können Sie online, schriftlich oder persönlich beantragen. Da die Inhalte der Bescheinigungen dem Datenschutz unterliegen, können sie Dritten (auch Familienangehörige, Ehepartner oder Kinder) nur mit schriftlicher Vollmacht ausgehändigt werden. Da eine nachträgliche Gebührenerhebung und -beitreibung unwirtschaftlich wäre, werden gebührenpflichtige Meldebescheinigungen grundsätzlich erst nach Eingang eines Gebührenvorschusses erteilt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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