Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung beantragen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz

    Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.

    Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.

    Gebühren

    9,00 Euro

    Gebührenfrei (bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises) sind:

    • Bescheinigungen, die vom Versorgungsamt angefordert wurden
    • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, zur Vorlage bei der Familienkasse der Arbeitsagentur
    • Melde- oder Lebensbescheinigungen zu Rentenzwecken
    • Meldebescheinigungen für Wohngeldantrag

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4ecf1391b5cd7f9873d49291316d618d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Die Bescheinigungen können Sie online, schriftlich oder persönlich beantragen. Da die Inhalte der Bescheinigungen dem Datenschutz unterliegen, können sie Dritten (auch Familienangehörige, Ehepartner oder Kinder) nur mit schriftlicher Vollmacht ausgehändigt werden. Da eine nachträgliche Gebührenerhebung und  -beitreibung unwirtschaftlich wäre, werden gebührenpflichtige Meldebescheinigungen grundsätzlich erst nach Eingang eines Gebührenvorschusses erteilt.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de