Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Bauantrag: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

    Hinweise für Lünen

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Genehmigung für bestimmte Bauvorhaben wie Wohnhäuser oder Kleingaragen. Dabei gibt es einen reduzierten Prüfkatalog der Bauaufsicht, außerdem müssen für bestimmte Projekte keine Bauvorlageberechtigten nachgewiesen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Für den Neubau, den Umbau oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. Meist durchlaufen diese Bauvorhaben das sogenannte „vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“  (§ 64 BauO NRW 2018). Zu dem vereinfachten Verfahren gehören z.B. Wohnhäuser (keine Hochhäuser) oder auch Kleingaragen. In diesem Verfahren ist der Prüfkatalog der Bauaufsicht kleiner. Außerdem gibt es in dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren einige Bauvorhaben, die gemäß § 67 Abs. 2 BauO NRW 2018 keinen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architektinnen und Architekten) benötigen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 5

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Antragsformular

    • Lageplan / amtlicher Lagerplan M 1:500 (§ 3 BauPrüfVO)

    • Flurkarte (Deutsche Grundkarte, zur Bestellung siehe weiterführende Links)

    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100

    • Amtlicher Vordruck – Baubeschreibung

    • Amtlicher Vordruck – Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben)

    • Formlose Betriebsbeschreibung  (Ergänzung zum amtlichen Vordruck)

    • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)

    • Berechnung des umbauten Raumes (Volumen)

    • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse

    • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche

    • Nachweis der notwendigen Einstellplätze (Berechnung und Darstellung auf dem Lageplan)

    • Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)

    • ggf. Brandschutzkonzept (bei Sonderbauten)

    • Baustatistikvordruck (siehe weiterführende Links). Die Unterlagen sind mind. in dreifacher Ausfertigung einzureichen. (siehe §§ 1, 10, 11-13, 15-17, 20 BauPrüfVO)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Die Unterlagen müssen vollständig sein. Das Vorhaben muss öffentlich-rechtlich zulässig sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    • Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)

    • Baugesetzbuch (BauGB)

    • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    • Sonderbauverordnung (SBauVO)

    • Richtlinien

    • Erlasse

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Der Antrag sollte frühzeitig eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen. Nach § 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 beginnt die Frist erst, wenn der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Stellungnahmen eingeholt worden sind. 

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Ansprechpersonen:

    Frau Anke Pollmann (Teamleitung)

    Tel.: 02306 104-1356

    E-Mail: anke.pollmann.43@luenen.de

    Frau Angelique Stern (Genehmigungen)

    Tel.: 02306 104-1359

    E-Mail: angelique.stern.43@luenen.de

    Herr Jonas Lekzik (Genehmigungen)

    Tel.: 02306 104-1949

    E-Mail: jonas.lekzik.43@luenen.de

    Frau Gabriele von Roos (Genehmigungen)

    Sprechzeiten für Besuche:  Di. & Do. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit:  Mo. bis Do. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Tel.: 02306 104-1346

    E-Mail: gabriele.vonroos.43@luenen.de

    Frau Priya Fernando (Genehmigungen)

    Sprechzeiten für Besuche: Di. & Do.  8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit: Di. bis Do. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr 

    Tel.: 02306 104-1309

    E-Mail: priya.fernando.43@luenen.de  

    Herr Daniel Ratajczak (Baukontrolle)

    Tel.: 02306 104-1549

    E-Mail: daniel.ratajczak.43@luenen.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de