Bauantrag: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Hinweise für Lünen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Genehmigung für bestimmte Bauvorhaben wie Wohnhäuser oder Kleingaragen. Dabei gibt es einen reduzierten Prüfkatalog der Bauaufsicht, außerdem müssen für bestimmte Projekte keine Bauvorlageberechtigten nachgewiesen werden.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Für den Neubau, den Umbau oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. Meist durchlaufen diese Bauvorhaben das sogenannte „vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“ (§ 64 BauO NRW 2018). Zu dem vereinfachten Verfahren gehören z.B. Wohnhäuser (keine Hochhäuser) oder auch Kleingaragen. In diesem Verfahren ist der Prüfkatalog der Bauaufsicht kleiner. Außerdem gibt es in dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren einige Bauvorhaben, die gemäß § 67 Abs. 2 BauO NRW 2018 keinen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architektinnen und Architekten) benötigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
Lageplan / amtlicher Lagerplan M 1:500 (§ 3 BauPrüfVO)
Flurkarte (Deutsche Grundkarte, zur Bestellung siehe weiterführende Links)
Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100
Amtlicher Vordruck – Baubeschreibung
Amtlicher Vordruck – Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben)
Formlose Betriebsbeschreibung (Ergänzung zum amtlichen Vordruck)
Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
Berechnung des umbauten Raumes (Volumen)
Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
Nachweis der notwendigen Einstellplätze (Berechnung und Darstellung auf dem Lageplan)
Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
ggf. Brandschutzkonzept (bei Sonderbauten)
Baustatistikvordruck (siehe weiterführende Links). Die Unterlagen sind mind. in dreifacher Ausfertigung einzureichen. (siehe §§ 1, 10, 11-13, 15-17, 20 BauPrüfVO)
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Unterlagen müssen vollständig sein. Das Vorhaben muss öffentlich-rechtlich zulässig sein
Rechtsgrundlage(n)
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Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Sonderbauverordnung (SBauVO)
Richtlinien
Erlasse
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
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Der Antrag sollte frühzeitig eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen. Nach § 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 beginnt die Frist erst, wenn der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Stellungnahmen eingeholt worden sind.
Kosten
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Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.
Weitere Informationen
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Ansprechpersonen:
Frau Anke Pollmann (Teamleitung)
Tel.: 02306 104-1356
E-Mail: anke.pollmann.43@luenen.de
Frau Angelique Stern (Genehmigungen)
Tel.: 02306 104-1359
E-Mail: angelique.stern.43@luenen.de
Herr Jonas Lekzik (Genehmigungen)
Tel.: 02306 104-1949
E-Mail: jonas.lekzik.43@luenen.de
Frau Gabriele von Roos (Genehmigungen)
Sprechzeiten für Besuche: Di. & Do. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo. bis Do. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Tel.: 02306 104-1346
E-Mail: gabriele.vonroos.43@luenen.de
Frau Priya Fernando (Genehmigungen)
Sprechzeiten für Besuche: Di. & Do. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Di. bis Do. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Tel.: 02306 104-1309
E-Mail: priya.fernando.43@luenen.de
Herr Daniel Ratajczak (Baukontrolle)
Tel.: 02306 104-1549
E-Mail: daniel.ratajczak.43@luenen.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
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