Abholung von fertigen Ausweisen, Pässen und eID-Karten
Hinweise für Lünen
Nach Fertigstellung und Erhalt der PIN-/PUK-Unterlagen können Sie einen Termin zur Abholung Ihres neuen Personalausweises, Passes oder der eID-Karte vereinbaren.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Nachdem Sie Ihren neuen Personalausweis oder Ihre eID-Karte beantragt haben, wird Ihnen ein voraussichtliches Fertigstellungsdatum genannt. Nach Fertigstellung erhalten Sie einen Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort nach Hause. Die Daten benötigen Sie für die Online-Nutzung des Ausweises. Ihr Dokument können Sie in der Regel fünf Tage nach Erhalt des Briefs bei uns abholen. Bitte vereinbaren Sie einen Abholtermin. Bringen Sie zur Abholung Ihr aktuelles Ausweisdokument mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Für die Abholung Ihres neuen Personalausweises, Passes oder der eID-Karte benötigen Sie Ihr altes Ausweisdokument, einen vorläufigen Personalausweis oder einen vorläufigen Reisepass. Sollten Sie nicht persönlich zur Abholung erscheinen können, ist auch eine Bevollmächtigung möglich. In diesem Fall ist neben den genannten Dokumenten eine Vollmacht erforderlich, die der Bevollmächtigte vorlegen muss.
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Bei der Abholung eines Ausweises oder einer eID-Karte müssen Personen ab 16 Jahren persönlich erscheinen oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Das notwendige Vollmachtsformular steht hier zum Download bereit. Für Personen unter 16 Jahren übernimmt die Abholung eine im gleichen Haushalt wohnende erziehungsberechtigte Person oder eine von dieser schriftlich bevollmächtigte Person. Falls Sie den PIN/PUK-Brief nicht erhalten haben oder er direkt an die Ausweisbehörde gesendet wurde, ist eine Ausgabe des Dokuments an einen Bevollmächtigten nicht möglich.
Für die Abholung eines Reisepasses gilt: Personen ab 18 Jahren müssen den Pass persönlich abholen oder können eine andere Person mittels Vollmachtsformular bevollmächtigen. Das Vollmachtsformular können Sie hier herunterladen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist ebenfalls eine im gleichen Haushalt lebende erziehungsberechtigte Person oder eine von dieser bevollmächtigte Person für die Abholung verantwortlich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:
- Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
- Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
- Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
- Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
- Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
- Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
- Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Abholung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023
Stichwörter
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