Spielhallenerlaubnis beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben möchten.
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Was möchten Sie beantragen?
- Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle
- Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes
- Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen genehmigungspflichtigen Spiels mit Gewinnmöglichkeit
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Ansprechpartner
Gemeinde Lindlar
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02266/96-110
E-Mail: Ordnungsamt@lindlar.de
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
- Sozialkonzept und Schulungsnachweise
Formulare
Hinweise für Lindlar
Voraussetzungen
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.
Bearbeitungsdauer
6 bis 8 Wochen
Kosten
- 500 EUR bis 1.500 EUR
- Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Lindlar
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021