Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Hinweise für Barntrup

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    Eine Meldebescheinigung wird z. B. benötigt, wenn eine Person keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzt. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden.

     

    Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z. B. für eine Eheschließung benötigt.

    Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Bürgerberatung beantragt werden.

    Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person erforderlich.

    Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.

     

    Die Lebensbescheinigung, z. B. zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsstellen, wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.

     

    Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
    Benötigt jemand eine Meldebescheinigung für den Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich in der Bürgerberatung zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_951e1ed3a8d587eb50b683b1f82bf93f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05263 409-222

    Fax: 05263 409-249

    E-Mail: buergerbuero@barntrup.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Barntrup

    • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass des Meldepflichtigen
    • gfs. Bestellung/Gerichtsbeschluss des Betreuers, dessen eigener Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen
    • gfs. unterschriebene Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

    Formulare

    Hinweise für Barntrup

    Voraussetzungen

    Hinweise für Barntrup

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Barntrup

    Meldebescheinigung - § 18 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Barntrup

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Barntrup

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barntrup

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de