Sterbeurkunde anforden
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag gerne aktuelle Personenstandsurkunden aus. Folgende Urkunden können Sie hier beantragen:
- deutsche oder internationale Geburtsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden)
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden)
- deutsche oder internationale Heiratsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben)
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben)
- Lebenspartnerschaftsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschaft begründet haben)
- beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschat begründet haben)
- Sterbeurkunde (falls die Person in Rheda-Wiedenbrück verstorben ist).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel
(jeweils in Kopie mit Vorder- und Rückseite)
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin.
Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse (z.B. mit einem Schreiben eines Gerichts/Notars, Versicherungsträger o.ä.) nachweisen.
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder
der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG), - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Persönliche Beantragung
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Schriftliche Beantragung
Richten Sie den Antrag, welchen Sie unter Downloads finden schriftlich oder per E-Mail an uns. Die Gebühr muss vorab an folgende Bankverbindung überwiesen werden:
Empfänger: Stadt Rheda-Wiedenbrück
IBAN: DE18 4785 3520 0000 0001 66
BIC: WELADED1WDB
Kassenzeichen: 020301/431101/(Name des Urkundsinhabers)
Sobald Ihr Antrag angekommen und Ihre Gebühr verbucht worden ist, erhalten Sie Ihre gewünschte Urkunde per Post zugesandt.
Online Beantragung
Sie finden den Online-Antrag unter dem Punkt Dienste auf dieser Seite. Nachdem Sie die notwendigen Angaben gemacht und die erforderlichen Nachweise hochgeladen haben, ist die Gebühr direkt zu zahlen.
Als Zahlungsverfahren werden angeboten:
- PayPal
- Giropay
- Krediktarte
Die Urkunde erhalten Sie im Anschluss per Post. Sofern Sie mit einem Servicekonto angemeldet sind, können Sie den Bearbeitungsstand online nachverfolgen.
Fristen
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- Eheurkunden: 80 Jahre
- Geburtsurkunden: 110 Jahre
- Sterbeurkunden: 30 Jahre
Sollte der in Rheda-Wiedenbrück beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Rheda-Wiedenbrücker Stadtarchiv.
Bearbeitungsdauer
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ca. 1-2 Wochen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Rheda-Wiedenbrück nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Rheda-Wiedenbrück registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Rheda-Wiedenbrück nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Rheda-Wiedenbrück war oder eine Geburt im Ausland im Rheda-Wiedenbrücker Standesamt nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Rheda-Wiedenbrück möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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