Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Wermelskirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Abs. 1 und Abs. 2 AdVermiG, § 3 AdWirkG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen