Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Kindern

    Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

    Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Bei den Früherkennungsuntersuchungen U 5 - U 9, also im Alter von fünf Monaten bis fünfeinhalb Jahren, wird das Jugendamt vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) informiert, wenn Eltern ihr Kind nicht zur Untersuchung gebracht haben. Das Jugendamt schickt den Eltern daraufhin ein Anschreiben zur Erinnerung mit dem Angebot der Beratung. 

    Die Früherkennungsuntersuchungen sind freiwillig und es kann viele Gründe haben, warum eine "U" nicht wahrgenommen worden ist. Vielleicht ist die letzte Vorsorgeuntersuchung im Alltagstrubel einfach nur in Vergessenheit geraten und Eltern sind dankbar für eine Erinnerung, damit sie die U nachholen lassen und damit die Entwicklung Ihres Kindes weiterhin optimal unterstützen können.

    Eine versäumte Vorsorgeuntersuchung kann manchmal aber auch Ausdruck davon sein, dass Eltern sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Wenn Eltern sich um die Entwicklung oder Erziehung ihrer Kinder sorgen, haben sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. 

    Im Rahmen einer versäumten Früherkennung möchte das Jugendamt Eltern daher mit seinem Anschreiben über Möglichkeiten der Unterstützung für Familien informieren und beraten.

    Was passiert bei einer Früherkennungsuntersuchung?
    • Eingehende körperliche Untersuchung des Kindes
    • Früherkennung von Krankheiten und Einleitung notwendiger ärztlicher Behandlungen
    • Früherkennung von Auffälligkeiten und Verzögerungen in der Entwicklung
    • Beratung zu Fördermaßnahmen Information zur altersgemäßen Entwicklung
    • Überprüfung des Impfstatus und Durchführung notwendiger Impfungen

    Die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.

    Früherkennungsuntersuchung versäumt oder spät dran?

    Kein Problem! Die Früherkennungsuntersuchungen können in einem bestimmten Toleranzzeitraum kostenlos nachgeholt werden. Eventuell benötigt die Arztpraxis das Erinnerungsschreiben des Jugendamtes, um die verspätete Untersuchung noch mit der Krankenkasse abrechnen zu können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Besondere soziale Dienste

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zahnärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zahnärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

    • U1 Unmittelbar nach der Geburt
    • U2 3.-10. Lebenstag
    • U3 4.-5. Lebenswoche
    • U4 3.-4. Lebensmonat
    • U5 6.-7. Lebensmonat
    • U6 10.-12. Lebensmonat
    • U7 21.-24. Lebensmonat
    • U7a 34.-36. Lebensmonat
    • U8 46.-48. Lebensmonat
    • U9 60.-64. Lebensmonat
    • J1 13. -14. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/ U-Untersuchungen (UTeilnahmeDatVO) ist Bestandteil des Kinderschutzkonzeptes des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen. Diese ärztlichen Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes und der altersgemäßen Entwicklung eines Kindes sollen dabei helfen, mögliche Probleme oder Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.  am 20.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Soest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de