Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft sowie dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Eines dieser häufig zur Verfügung stehenden eigenen Mittel sind privatrechtliche Unterhaltsansprüche. Vielfach sind Unterhaltsansprüche jedoch nicht kurzfristig durchzusetzen, so dass diese Mittel zunächst tatsächlich nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.
Bis zur Höhe der erforderlichen Leistungen werden diese Unterhaltsansprüche vom Jobcenter verfolgt.
Diese Unterhaltsheranziehung erfolgt, insbesondere in Fällen, die gerichtliche Klage- und Mahnverfahren erfordern, in enger Kooperation mit dem Kreis Coesfeld.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
- Geburtsurkunde des Kindes
- Alle Unterlagen aus denen sich die Unterhaltspflicht der im Ausland lebenden Person ergibt
Formulare
Ja
Voraussetzungen
- Der unterhaltspflichtige Elternteil befindet sich im Ausland.
- Den Antrag stellen kann der Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht. Steht sie beiden Eltern zu, kann der Elternteil die Beistandschaft beantragen, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
- Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
- Kind muss minderjährig sein.
- Die Formblätter des Amtsgerichtes müssen genutzt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt-, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
- Zunächst kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Hierzu wird ein Termin mit der Beistandschaft in Ihrer Nähe vereinbart.
- Die MitarbeiterInnen werden die antragstellende Person dann zu einem Gespräch einladen.
- Bringen Sie alle Unterlagen mit, die ggf. in der Unterhaltsangelegenheit vorliegen (Schuldtitel, Schriftverkehr eines Anwalts u.ä.).
- Wenden Sie sich an das Amtsgericht um die Formblätter zu erhalten mit denen Sie einen Antrag auf Geltendmachung der Unterhaltspflicht der im Ausland lebenden Person beantragen können.
- Das Amtsgericht wendet sich dann an das Bundesamt für Justiz, welches in Deutschland die zentrale Stelle für Auslandsunterhaltsangelegenheiten ist.
- Das Bundesamt für Justiz wendet sich dann an die Zentrale Stelle des Auslands, in dem sich die unterhaltspflichtige Person aufhält.
Fristen
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
- Zur Bearbeitungsdauer kann keine pauschale Angabe gemacht werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben.
- Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die ausländische Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss.
- Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.
Kosten
Die Einrichtung einer Beistandschaft ist grundsätzlich kostenfrei.
Das Bundesamt für Justiz und die ausländischen Empfangs- und Übermittlungsstellen/Zentralen Behörden arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.
Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dülmen
Weitere Informationen
Hinweise für Dülmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport am 30.09.2020
Stichwörter
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