Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Das Ablegen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.
Die Fischerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde der Stadt Mönchengladbach zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, in dem u.a. Fragen aus den Gebieten "Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde" zu beantworten sind.
Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das notwendige Zubehör hinzuzufügen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Neuausstellung Fischereischein
- Gültiger Personalausweis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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