Elternunterhalt
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wenn die Eltern mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, entfällt eine Unterhaltsregelung für das Kind, da dann kein Barunterhalt fällig wird. Wenn sie sich trennen, sollte sich daher der Elternteil, bei dem das Kind lebt, möglichst schnell um eine Klärung kümmern, da sonst für die Vergangenheit Unterhaltsansprüche verloren gehen können.
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes muss individuell berechnet und festgestellt werden. Der Unterhalt kann entweder als fester Betrag oder in einem veränderlichen Wert, d.h. als dynamischer Prozentwert festgelegt werden.
Normalerweise empfiehlt es sich, den Kindesunterhalt als veränderlichen Prozentwert festlegen zu lassen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass man sich bei allgemeinen Veränderungen der Bezugsgrößen (Mindestunterhalt und gesetzliches Kindergeld) und der Altersstufen nicht um einen neuen Unterhaltstitel bemühen muss.
Es ist üblich, eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung beim Jugendamt (kostenfrei), Amtsgericht (kostenfrei) oder Notar (gebührenfrei gegen Schreibauslagen) beurkunden zu lassen. Im Konfliktfall kann die Höhe des Unterhaltsanspruchs gerichtlich geklärt werden. Unterhaltsurkunden, gerichtliche Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche sind sogenannte vollstreckbare Titel, mit denen bei Bedarf auch gepfändet werden kann.
Ist Ihr Wohnort
- in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, so ist das Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück (www.rheda-wiedenbrueck.de),
- in der Stadt Verl, so ist das Jugendamt der Stadt Verl (www.verl.de) oder
- in der Stadt Gütersloh, so ist das Jugendamt der Stadt Gütersloh (www.guetersloh.de)
für Sie zuständig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2460
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh