Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (HwO) im Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks

    Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (HwO) im Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    nicht angegeben

    Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz eine gewerbliche Tätigkeit, deren Aufnahme oder Ausübung nach deutschem Recht einen Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis voraussetzt und zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Reglementiert sind alle Dienstleistungen, für die Sie zur rechtmäßigen Ausübung in Deutschland eine behördliche Erlaubnis oder einen Sachkunde- bzw. Unterrichtsnachweis benötigen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Arbeitnehmende, sofern auch für diese ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis vorgeschrieben sind.

    Alle zwölf Monate seit der letzten Anzeige ist die Anzeige zu wiederholen, solange die weitere Erbringung einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung in einem reglementierten Gewerbe beabsichtigt ist.

    Online-Dienste

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.11.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer zu Köln - Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heumarkt 12

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 2022 207

    Fax: 0221 2022 100

    E-Mail: karin.goeldner@hwk-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:  

    1. Nachweis der EU/EWR Staatsangehörigkeit (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass), in jedem Fall ist ein Ausweisdokument der antragstellenden Person vorzulegen,
    2. Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung im Herkunftsstaat,
    3. Nachweis, dass die Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit nicht bzw. auch nicht vorübergehend untersagt wurde,
    4. Nachweis eines Versicherungsschutzes oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht, sofern ein solches Erfordernis auch für die betreffende Tätigkeit von Inländern (in Deutschland) gefordert wird,
    5. Nachweis der Berufsqualifikation,
      • wenn die gewerbliche Tätigkeit auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist
      • oder andernfalls: Nachweis, dass die Tätigkeit im Herkunftsstaat innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens ein Jahre lang ausgeübt wurde.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    1. Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
      Die antragstellende Person ist Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR.

    2. Vorübergehend und gelegentliche Dienstleistungserbringung
      Die gewerbliche Tätigkeit wird in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausgeführt, also nicht auf Dauer.

    3. Rechtmäßige Niederlassung im EU/EWR Herkunftsstaat
      Die antragstellende Person ist zur Ausübung des Gewerbes in ihrem EU-/EWR-Herkunftsstaat rechtmäßig niedergelassen und wird in Deutschland ohne Niederlassung grenzüberschreitend tätig.

    4. Selbstständige gewerbliche Tätigkeit oder Arbeitnehmende
      Im Rahmen einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit, die in Deutschland reglementiert ist.
      Als Arbeitnehmende*r, sofern für die Tätigkeit auch ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis benötigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Die Anzeige hat vor dem Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Es empfiehlt sich, die spätestens innerhalb eines Monats nach erfolgter Anzeige eingehende Bestätigung der zuständigen Behörde abzuwarten, in der u.a. mitgeteilt wird, ob eine Nachprüfung der Berufsqualifikation erforderlich ist. In dem Falle einer Nachprüfung darf mit der Tätigkeit noch nicht begonnen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de