Bürgermeisterwahl

    Bürgermeisterwahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Allgemeine Informationen

    Im Fachbereich 1 werden die

    • Europawahlen
    • Bundestagswahlen
    • Landtagswahlen
    • Kreistagswahlen
    • Gemeinderatswahlen
    • sowie die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters und des Landrates

    vorbereitet und organisiert.

    Die Europa-, Landtags-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen finden alle 5 Jahre statt, die Bundestagswahl alle 4 Jahre, sowie die Wahlen des hauptamtlichen Bürgermeisters und des Landrates alle 6 Jahre.

    Die Gemeinde Engelskirchen benötigt für jede Wahl eine Vielzahl von freiwilligen Wahlhelfern die bereit sind, am Wahltag in einem Wahllokal mitzuhelfen.

    Das Gemeindegebiet ist in 21 Stimmbezirke eingeteilt. In jedem dieser Bezirke ist am Wahltag ein Wahlvorstand im Einsatz. Dieser besteht aus einem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer und weiteren Beisitzern.

    Die Wahlvorstände in den Wahllokalen im Gemeindegebiet sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sowie für die anschließende Ergebnisfeststellung und Ergebnismitteilung für ihren Stimmbezirk zuständig.

    Unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes müssen nicht ständig alle Mitglieder während der Wahlzeit, also von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Wahlraum anwesend sein. In der Regel wird man sich in einer Art Schichtbetrieb (halbtags) ablösen. Lediglich vor Beginn des Wahlgeschäftes um 07:30 Uhr und zur Ergebnisermittlung ab 17:00 Uhr muss der Wahlvorstand vollständig anwesend sein.

    Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/in wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € gezahlt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d5f874f36900dbb974cc9290659f448

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Fristen

    Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Engelskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de