Informationen zu allgemeinbildenden Schulen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.
Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.
Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Anmeldung zur Grundschule:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
- Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben
Anmeldung zur weiterführenden Schule:
- das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4
- Übergangsempfehlung der Grundschule
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist
Formulare
unterschiedlich je nach Schulform
Voraussetzungen
unterschiedlich je nach Schulform
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021