Sterbeurkunde Ausstellung
Hinweise für Wülfrath
Beschreibung
Hinweise für Wülfrath
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin.
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:
Sterbeurkunde
Internationale Sterbeurkunde
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02058 18 235
E-Mail: standesamt@stadt.wuelfrath.de
erforderliche Unterlagen
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Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Formulare
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Voraussetzungen
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Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung online beantragen.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Sterbedatum und -ort
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 16 €, bei Postversand 17 €
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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