Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, Gewerbesteuer zu erheben. Gewerbesteuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb. Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

    Die Gewerbesteuer wird in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.

    Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt anhand der Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis einen Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form des Gewerbesteuermessbescheides (als sogenannter Grundlagenbescheid) mitgeteilt.

    Die Gemeinde setzt unter Anwendung des jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatzes (= Multiplikator) die Gewerbesteuer fest und erteilt dem Steuerpflichtigen für den jeweiligen Erhebungszeitraum den Gewerbesteuerbescheid. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Dinslaken festgesetzt.

     

    Gewerbesteuerhebesätze in Dinslaken
    • 1994 - 2001 = 405 %
    • 2002 - 2005 = 424 %
    • 2006 - 2013 = 434 %
    • seit 2014 = 460 %

    Bei der Erhebung von Vorauszahlungen kann die Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt erfolgen. Die Gemeinde kann auch aufgrund Ihrer Angaben Vorauszahlungen erheben. Die Vorauszahlungen werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig.

    Fragen, die die Festsetzung des Steuermessbetrages betreffen, richten Sie bitte an das für Ihren Betrieb zuständige Finanzamt. Ist der Sitz der Hauptniederlassung Ihres Betriebes in Dinslaken, ist das Finanzamt Dinslaken (Tel.-Nr.: 02064 445-0) zuständig.

    Bei Fragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Steuernummer oder des Kassenzeichens an die unten genannten Ansprechpartner*innen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen und Reisegewerbe.

    Mit Ausfüllen des unter "Downloads" angehängten Formulars "Lastschriftmandat" können Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen und uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen finden Sie unter Lastschriftverfahren.

     

    Zentrale E-Mail-Adresse

    gewerbesteuer@dinslaken.de

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L21007 | Fiona Fricke

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L21008 | Alexander Janzen

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Dinslaken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de