Bildung und Teilhabe
Hinweise für Altenbeken
Beschreibung
Hinweise für Altenbeken
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Altenbeken
Formulare
Hinweise für Altenbeken
Voraussetzungen
Hinweise für Altenbeken
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Altenbeken
Verfahrensablauf
Hinweise für Altenbeken
Fristen
Hinweise für Altenbeken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Altenbeken
Kosten
Hinweise für Altenbeken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Altenbeken
Weitere Informationen
Hinweise für Altenbeken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)
Stichwörter
Hinweise für Altenbeken