Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01.01.2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit! 

    Ab dem 01.01.2024 benötigen Kinder für Reisen ins Ausland einen Personalausweis oder Reisepass. Dies ist abhängig von Ihrem Reiseziel. 


    Falls Sie in ein Land reisen möchten, welches nicht zur EU zählt, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Personalausweise oder Reisepässe

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_281d5ed4d9ee6d3ee7b505d4c17d80c3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung III - Ordnungsamt und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen
    • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
    • aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm

    Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

    Formulare

    Hinweise für Ladbergen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ladbergen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ladbergen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ladbergen

    Fristen

    Hinweise für Ladbergen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ladbergen

    Kosten

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Gebühr: 6 Euro für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer

    Gebühr: 13 Euro für die Ausstellung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ladbergen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.

    Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.

     Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de