Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hückelhoven
Für Reisen ins Ausland wird ein Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union wird in der Regel ersatzweise der Personalausweis anerkannt. Unverbindliche aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.
Beantragung
Die Person, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, soll bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.
Der/die Passbewerber/in muss mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben.
Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Passbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Herstellung dauert 3-4 Werktage (Eine verbindliche Zusage durch die Passbehörde für die rechtzeitige Herstellung kann nicht gegeben werden).
Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Daher ist bei einer Beantragung ein geeigneter Beleg (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) vorzulegen.
Gültigkeit
10 Jahre,
Ausnahme: 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Gültigkeit eines Reisepasses kann nicht verlängert werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderpass/Kinderausweis. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines dieser Ausweisdokumente sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
- Ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Maßen, das heißt: gerade, zentrierte Kopfhaltung, Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, die Lippen geschlossen, ohne Kopfbedeckung.
- Bei Antragstellung unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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70,00 Euro bei Personen über 24 Jahren;
37,50 Euro bei Personen unter 24 Jahren;
32,00 Euro Aufpreis für einen Express-Reisepass;
22,00 Euro Aufpreis für einen Reisepass mit 48 Seiten;
26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024