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Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Lebensmittelüberwachung für die Stadt Herne wird vom Veterinäramt in Recklinghausen ausgeübt.
Das Ressort für Lebensmittelüberwachung schützt den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, und vor Täuschung.
Kontrollen
Viele Lebensmittel sind besonders in unbearbeitetem Zustand leicht verderblich. Daher werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig überprüft. Die Lebensmittelüberwachung erscheint unangekündigt beim Hersteller, in Verbrauchermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bio-Läden und anderen Lebensmittelbetrieben.
Proben
In den Betrieben werden Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem Plan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde genommen. Diese Proben werden dann von den Untersuchungsämtern untersucht.
Beschwerden
Verbraucher, die sich über die Hygiene eines Betriebes oder Lebensmittels beschweren möchten, können sich jederzeit an den Fachdienst in Recklinghausen wenden. Von dort wird Hinweisen sofort nachgegangen, und Missstände werden schnellstmöglich abgestellt. (Verbraucherbeschwerden)
Beratung
Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft werden bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten beziehungsweise Umbauten unterstützt. Es soll den Unternehmen helfen, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts einzuhalten.
- Wollen Sie einen Lebensmittelbetrieb neu- oder umbauen
- Wollen Sie eine Gaststätte, eine Schnellimbiss oder ein Hotel übernehmen oder eröffnen
- Wollen Sie Ihren bestehenden Betrieb ändern
- Haben Sie Fragen zu Ihren betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen?
Dann wenden Sie sich an die Lebensmittelüberwachung.
Fleischhygiene
Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches sowie des Geflügels ist in umfassenden Rechtsvorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen hier in der obligatorischen Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach dem Schlachten. Sie dienen damit nicht allein dem Schutz der Menschen vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch dem Schutz vor eventuell noch im Fleisch vorhandenen Resten von Tierarzneimitteln wie z.B. Antibiotika, oder dem Schutz vor verbotenen Masthilfsmitteln mit synthetischen Hormonen. Auf derartige Stoffe wird in der Fleischuntersuchung regelmäßig untersucht. Schließlich gehört zu den Aufgaben in der Fleischuntersuchung die generelle Beurteilung des Fleisches hinsichtlich seiner qualitativen Eignung als Lebensmittel.
Die Aufgaben in der Schlachttier-, Fleisch-, Trichinen- und Rückstandsuntersuchung werden von Tierärzten und amtlichen Fachassistenten für Fleisch wahrgenommen. Schlachtbetriebe, Fleischzerlegebetriebe und fleischverarbeitenden Betriebe unterliegen einer strengen amtstierärztlichen Überwachung. Die Untersuchungen gelten jedoch nicht nur für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die im eigenen Land erzeugt werden.
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Nordrhein-Westfalen