Informationen zum Unterhaltsvorschuss fuer Kinder von Alleinerziehenden
Hinweise für Bocholt
Beschreibung
Hinweise für Bocholt
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe fuer Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die fuer ihr Kind keinen oder nicht regelmaessig Unterhalt bekommen, koennen Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung fuer ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich moeglich waere, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurueck.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Hoehe des Unterhaltsvorschusses haengt vom Alter des Kindes ab und betraegt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:
- fuer Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
- fuer Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
- fuer Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Zustaendig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Naehe.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Fuer die Beantragung benoetigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes
- Wenn vorhanden: Nachweis ueber die Vaterschaft bei Kindern, die ausserhalb einer Ehe geboren sind
- Wenn vorhanden: Unterhaltstitel
Bitte fuellen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfaeltig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen muessen.
Formulare
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Den Unterhaltsvorschuss koennen Sie bei dem fuer Ihren Wohnort zustaendigen Jugendamt beantragen.
Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.
Voraussetzungen
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Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?
Sie koennen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn
- Ihr Kind juenger als 18 Jahre ist,
- Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
- Ihr Kind keinen oder keinen regelmaessigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhaelt oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.
Sie koennen auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die ueberwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.
Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusaetzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfuellt sein:
- Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
- Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfuegung.
Fuer Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?
In den folgenden Faellen koennen Sie keinen Unterhaltsvorschuss fuer Ihr Kind bekommen:
- Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
- Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
- Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
- Wenn Sie keine Auskuenfte erteilen ueber den anderen Elternteil.
- Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klaerung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.
Rechtsgrundlage(n)
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Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023