Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Informationen zum Unterhaltsvorschuss fuer Kinder von Alleinerziehenden

    Hinweise für Bocholt

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn fuer das Kind kein oder nicht regelmaessig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation koennen Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bocholt

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe fuer Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die fuer ihr Kind keinen oder nicht regelmaessig Unterhalt bekommen, koennen Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung fuer ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich moeglich waere, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurueck.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Hoehe des Unterhaltsvorschusses haengt vom Alter des Kindes ab und betraegt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • fuer Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • fuer Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • fuer Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zustaendig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Naehe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bocholt - Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Strasse 77

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Straße 77

    46395 Bocholt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02871 953 0

    E-Mail: uvg@bocholt.de

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bocholt

    Fuer die Beantragung benoetigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis ueber die Vaterschaft bei Kindern, die ausserhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte fuellen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfaeltig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen muessen.

    Formulare

    Hinweise für Bocholt

    Den Unterhaltsvorschuss koennen Sie bei dem fuer Ihren Wohnort zustaendigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bocholt

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie koennen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind juenger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmaessigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhaelt oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie koennen auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die ueberwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusaetzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfuellt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfuegung.

    Fuer Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze.

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Faellen koennen Sie keinen Unterhaltsvorschuss fuer Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskuenfte erteilen ueber den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klaerung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bocholt

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Fristen

    Hinweise für Bocholt

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rueckwirkend beantragen?Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rueckwirkend auch fuer den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfuellt waren. Dazu gehoert auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bocholt

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet?Die Hoehe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhaengt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Hoehe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezuege, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhaelt, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsverguetung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de