Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Rödinghausen
Beschreibung
Hinweise für Rödinghausen
Steuerpflichtig ist die hundehaltende Person. Hundehaltende Person ist, welche einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen im Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von allen Personen gemeinsam gehalten.
Die Steuerpflicht der hundehaltenden Person beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Hierfür hat jede hundehaltende Person den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme schriftlich anzumelden.
Bei Zuzug aus einer anderen Stadt bzw. Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit den 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Für jeden angemeldeten Hund wird eine Steuermarke ausgegeben. Diese wird nach Anmeldung mit dem Steuerbescheid zugesandt. Sie ist dem Hund außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks sichtbar anzulegen.
Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, sowie bei Wegzug der hundehaltenden Person in eine andere Stadt bzw. Gemeinde. In diesen Fällen ist der Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Gemeinde, zusammen mit einem entsprechenden Nachweis und der Rückgabe der Hundesteuermarke, abzumelden.
Die Hundesteuer wird durch Abgabenbescheid festgesetzt, der jeder hundehaltenden Person regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.
Sie beträgt jährlich
- bei Haltung eines Hund 42,00 Euro
- bei Haltung von zwei Hunden 66,00 Euro je Hund
- bei Haltung von drei und mehr Hunden 78,00 Euro je Hund
Diese Beträge werden in Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde Rödinghausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Rödinghausen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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