Hundehaltung Befreiung
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Der Antrag (formlos per Mail, Fax oder Post) muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Hund (Name, Wurfdatum, Geschlecht, Mikrochipnummer)
- Halterangaben (Name, Anschrift, Tel.Nr. für Rückfragen)
- Angabe des beantragten Befreiungsumfanges (Maulkorb & Leine, nur Leine, nur Maulkorb)
Dem Antrag hinzuzufügen ist bei
- Hunden mit einem Lebensalter unter 24 Monaten die Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an einer Junghundeausbildung in einer anerkannten Hundeschule oder bei einer/m Hundetrainer/in
oder
- Hunden über einem Lebensalter von 2 Jahren die Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Verhaltensprüfung (s.o.).
Formulare
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Antragstellung formlos per Mail, Fax oder Post möglich.
Voraussetzungen
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Die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht (Ausnahmegenehmigung) wird erteilt, wenn der Hund die Verhaltensprüfung besteht (ab dem 25. Lebensmonat) oder regelmäßig an einer Junghundeausbildung teilnimmt (bis einschl. 24. Lebensmonat).
Als Nachweis der Befreiung erhalten Sie einen entsprechenden Befreiungsausweis. Dieser Ausweis ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen.
Rechtsgrundlage(n)
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Landeshundegesetz NRW (LHundG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Einzelfallabhängig.
Kosten
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- Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht: 25,00 €
- Für die Verhaltensprüfung und eine Junghundeausbildung fallen zusätzlich Gebühren der jeweiligen Stellen an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen