Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug von minderjährigen Kindern zu Ausländern

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug von minderjährigen Kindern zu Ausländern

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 29 i.V.m. § 32 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de