Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Durch Krankheit oder einen Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind. Mit einer rechtzeitig und ausreichend erteilten Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. So vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f02f5d7e12c7e96cfa68a6809bf4ab36

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Betreuung für Volljährige/Koordination

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottmar-Pohl-Platz 1

    51103 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-27610

    Fax: 0221 / 221-27546

    E-Mail: sozialamt.betreuungsbehoerde@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro für die Beglaubigung von Unterschriften auf der Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls Betreuungsverfügung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de