Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Steinheim
Sondernutzungen sind beispielsweise der Betrieb von Außengastronomie, Aufstellen von Waren- und Informationsständen, Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke, Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen.
Es bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung in folgenden Fällen:
- Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus
- Aufstellen eines Gerüsts auf einer öffentlichen Verkehrsfläche
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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