Handelsregister Eintragung

    Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Beschreibung

    Hinweise für Leopoldshöhe

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    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 1

    33818 Leopoldshöhe

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
    • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

    Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.

    Formulare

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    §§ 23 ff. Handelsregisterverordnung (HRV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/index.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__23.html

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren der Anmeldung.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts gesendet.
    • Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt (www.handelsregisterbekanntmachungen.de)

    Fristen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

    Kosten

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 15.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de