Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter fuehrerscheinstelle(at)kreis-lippe.de oder telefonisch unter +49 5231 62-1234 zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für alle Führerscheinklassen:
Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
oder Kopie des Reisepasses1 aktuelles biometrisches Passbild
Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe
Führungszeugnis
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Führerscheinstelle)
Zusätzlich für
Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L, T
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Klasse C1, C, C1E oder CE
Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Klasse D1, D, D1E oder DE
Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Lippe haben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bitte übersenden Sie uns den Antrag mit allen weiteren Unterlagen per Post. Sie erhalten nach Bearbeitung eine schriftliche Nachricht.
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
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ungefähr 6 - 8 Wochen
Kosten
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Gebührenrahmen: EUR 150,00 - 210,00
Zahlungsweisen:
Überweisung
bei Abholung des Führerscheins
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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