Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter fuehrerscheinstelle(at)kreis-lippe.de oder telefonisch unter +49 5231 62-1234 zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Für alle Führerscheinklassen:

    • Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
      oder Kopie des Reisepasses

    • 1 aktuelles biometrisches Passbild

    • Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe

    • Führungszeugnis
      (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Führerscheinstelle)


    Zusätzlich für
    Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L, T

    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    Klasse C1, C, C1E oder CE

    • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

    Klasse D1, D, D1E oder DE

    • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

    • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)


    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Lippe haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Bitte übersenden Sie uns den Antrag mit allen weiteren Unterlagen per Post. Sie erhalten nach Bearbeitung eine schriftliche Nachricht.

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 6 - 8 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Gebührenrahmen: EUR 150,00 - 210,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    • bei Abholung des Führerscheins

      • girocard

      • Debitkarte

      • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de