Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Ist eine Mutter verheiratet, gilt dem Gesetz nach der Mann, der bei Geburt des Kindes mit ihr verheiratet ist, als Vater. Ist eine Mutter unverheiratet, kann durch eine Vaterschaftsfeststellung geklärt werden, wer der Vater des Kindes ist: entweder durch eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft oder durch ein gerichtliches Verfahren.
Eine solche Feststellung ist wichtig, um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können, aber natürlich auch, weil das Kind das Recht, hat seine Herkunft zu kennen.
Die Vaterschaftsanerkennung kann durch das Standesamt der Stadt Rahden beurkundet werden.
Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden, wenn es nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren worden ist.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
- Personalausweis
- Geburtsurkunden der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren wurde
Formulare
Hinweise für Rahden
Voraussetzungen
Hinweise für Rahden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
§§ 1591 - 1600d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Viertes Buch - Abstammung)
§§ 169 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) (Verfahren in Abstammungssachen)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Vorherige Terminvereinbarung
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ist zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Vaterschaftsanerkennung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, notwendig.
Fristen
Hinweise für Rahden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rahden
Kosten
Hinweise für Rahden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:
- beim Standesamt (siehe oben)
- beim Jugendamt
Für Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Pr. Oldendorf, Rahden und Stemwede beim Kreisjugendamt
Jugendamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
+49 571 807-0
+49 571 807-30000
jugendamt@minden-luebbecke.de
Für Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Minden beim Jugendamt der jeweiligen Stadt.
- beim Amtsgericht
Bad Oeynhausen (http://www.ag-badoeynhausen.nrw.de/)
Lübbecke (http://www.ag-luebbecke.nrw.de/)
Minden (http://www.ag-minden.nrw.de/)
Rahden (http://www.ag-rahden.nrw.de/)
sowie kostenpflichtig:
- beim Notar
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rahden