Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
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Vaterschaftsanerkennung
Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung kann vor oder nach der Geburt beim jedem inländischen Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben und beurkundet werden. Dafür ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Zur wirksamen Anerkennung muss die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können gemeinsam oder getrennt abgegeben werden.
Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Standesamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt per E-Mail d.lange@horn-badmeinberg.de unter oder telefonisch unter 05234/201 306 und 05234 201 321.
Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Jugendamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit des/der für Ihren Nachnamen zuständigen Mitarbeiter*in.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
- wenn möglich, die Geburtsurkunden (Mutter und Vater)
- Nachweis des Familienstandes der Kindesmutter
- voraussichtlicher Entbindungstermin (Mutterpass)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Es kann keine pauschalierte Ausssage über die Berabeitungsdauer getroffen werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Möchten Sie darüber hinaus mit der Mutter gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben?
Vereinbaren Sie bitte für die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung einen Termin beim Jugendamt oder bei einem Notar. Das gemeinsame Sorgerecht können Sie nur beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen