Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Vaterschaftsanerkennung

    Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung kann vor oder nach der Geburt beim jedem inländischen Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben und beurkundet werden. Dafür ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Zur wirksamen Anerkennung muss die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können gemeinsam oder getrennt abgegeben werden.

    Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Standesamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt per E-Mail d.lange@horn-badmeinberg.de unter oder telefonisch unter 05234/201 306 und 05234 201 321.


    Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Jugendamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit des/der für Ihren Nachnamen zuständigen Mitarbeiter*in.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn- Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234 201-321

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    -    Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
    -    wenn möglich, die Geburtsurkunden (Mutter und Vater)
    -    Nachweis des Familienstandes der Kindesmutter
    -    voraussichtlicher Entbindungstermin (Mutterpass)

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Es kann keine pauschalierte Ausssage über die Berabeitungsdauer getroffen werden.

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Möchten Sie darüber hinaus mit der Mutter gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben?
    Vereinbaren Sie bitte für die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung einen Termin beim Jugendamt oder bei einem Notar. Das gemeinsame Sorgerecht können Sie nur beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de